Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. 4 U 102/13) entschieden, dass die generelle Verkürzung der Gewährleistungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für B-Ware Artikel auf 1 Jahr unlauter ist. Darüber hinaus gehen die Richter nicht davon aus, dass B-Ware Artikel zugleich auch immer den in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie genannten Gebrauchtwaren entsprechen.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/verkuerzung-von-gewaehrleistungsfristen-fuer-b-ware-kann-unzulaessig-sein-50942/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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