Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat seine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren aus dem letzten August bestätigt: Ein Unternehmen, das die Registrierung von Internet Domains durchführt (Registrar), muss nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit einer registrierten Domain dafür haften. Das heißt konkret, dass der Registrar verpflichtet ist diese zu prüfen und gegebenenfalls zu sperren (LG Saarbrücken, Urt. v. 15.01.2014 — Az.: 7 O 82/13).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/registrar-haftet-ab-kenntnis-der-rechtswidrigkeit-einer-domain-als-stoerer-50357/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
_______________________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/ZXsMmhTvukE
Abofallenbetreiber muss für Filesharing Abmahnung haften: http://youtu.be/E3OKObvpJU8
Abmahnung wegen Filesharing über Bittorent: http://youtu.be/WCD9yACmLWo
_______________________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de