In einem nun im Volltext veröffentlichten Beschluss vom 28.05.2013 (Az.: 6 W 60/13) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das OLG Köln zu verschiedenen Fragen der Darlegungs- und Beweislast in sogenannten Filesharing-Fällen Stellung bezogen. Insbesondere was die Entkräftung der gegen den Anschlussinhaber streitenden Täterschaftsvermutung angeht, stellt das OLG dabei deutlich geringere Anforderungen an den Sachvortrag der in Anspruch genommenen Anschlussinhaber als zuletzt das Landgericht Köln.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/olg-koln-zu-darlegungspflichten-bei-filesharing-uber-einen-familienanschluss-41656/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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