Der BGH hat der Abofallen-Industrie einen herben Schlag versetzt. Er hat abschließend bestätigt, dass die Betreiber von Abofallen nicht nur damit rechnen müssen, dass sie wegen Nichtigkeit des Vertrages leer ausgehen. Sie können auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Es kommt insbesondere eine Strafbarkeit wegen Betruges oder zumindest versuchten Betruges wegen Täuschung und gezielter Irreführung der Verbraucher infrage.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes begrüßen wir. Denn Abofallen-Abzocker müssen sich jetzt darauf gefasst machen, dass sie eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen müssen. Eventuell kommt sogar eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges nach § 263 Abs. 3 StGB in Betracht. Opfer von Abofallen sollten sich daher unbedingt wehren.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/it-recht/bgh-abofallen-abzocke-kann-betrug-sein-50949/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
_________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/6WBWjeoXons
Aktuelle Fälle: Abofalle: http://youtu.be/ijcbdvDx6v8
Abofallen und Beitreibungsanwälte: http://youtu.be/JzwzNg-juRw
_________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de