Welche Möglichkeiten haben die Abgemahnten?
1.Sie können ihre Rechtsanwaltskosten zurückfordern (§ 97a IV 1 UrhG: „Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen,…“).
2.Sie können Strafanzeige erstatten. Wir raten jedoch dazu diese mit professioneller Hilfe zu gestalten. Zudem wird dies erstmal nicht unbedingt nötig sein, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt.
3.Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten wenden und Beschwerde einlegen.
4.Sie können direkt beim Landgericht Köln eine Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse einlegen.
Problematisch bei den vorstehenden Möglichkeiten ist jedoch, dass am Ende auch noch jemand da sein muss, der die Zeche zahlt. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn man ein Prozess auf Rückzahlung der Anwaltskosten gewinnt, möglicherweise kein Geld zur Rückzahlung bei den Verurteilten mehr aufzufinden ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/der-verdacht-auf-betrug-erhaertet-sich-koelner-staatsanwaltschaft-ermittelt-im-redtube-fall-49293/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/aLOaGh9Q9Bw
Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen: http://youtu.be/FaF1ba5R2g8
Menschen wurden auf Seite gelotst: http://youtu.be/Db6sSGWrOjo
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