Am 10.10.2014 entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 38 O 25/14), dass Vodafone eine irreführende Werbung zu unterlassen habe. Hintergrund war ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Bundesliga-Paket „Sky für unterwegs“, mit dem man bequem über eine „MobileTV App“ alle Spiele der Ersten und Zweiten Bundesliga sehen konnte. Als sich jedoch herausstellte, dass das Datenvolumen dieses Pakets bereits nach circa zwei Spielen verbraucht war, klagte die Verbraucherzentrale Bayern auf Unterlassung. Dadurch, dass Angebot und Realität voneinander abwichen, liege eine unlautere, irreführende Werbung vor, § 5 Abs. 1 UWG.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/vodafone-darf-mit-sky-fuer-unterwegs-nicht-mehr-werben-57323/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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