Mobilfunkanbieter dürfen in einer AGB-Klausel kein SIM-Karten-Pfand für Handynutzer vorsehen, die nicht ihre deaktivierte SIM-Karte an den Anbieter zurückschicken. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden und damit eine verbraucherfreundliche Tendenz in der Rechtsprechung bestätigt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/vertragsrecht/allgemeine-geschaftsbedingungen-agb/zulaessigkeit-von-sim-karten-pfand-lg-kiel-spricht-begruessenswertes-urteil-53603/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/MKfkPG67sGo
Abofalle | Was tun, wenn Handyrechnungen unberechtigt erhöht sind? http://youtu.be/ijcbdvDx6v8
Blitzerapp – Kann zur Zerstörung des Handys bei Verkehrskontrollen führen? http://youtu.be/BXnEJ6AOluk
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