Es gibt sie vor vielen Supermärkten oder Krankenhäusern: Parkplätze, die privat bewirtschaftet werden. Wer hier ein „Knöllchen“ wegen zu langen Parkens kassiert, muss zahlen. Wirklich? Das Landgericht (LG) Arnsberg gab nun in zweiter Instanz einer Autohalterin Recht, die die Zahlungsaufforderung eines Parkplatz-Betreibers nicht begleichen wollte. Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich jemandem mein Auto leihe und der auf einem Supermarktparkplatz ein Knöllchen bekommt? Muss ich als Halter zahlen? Und was ist, wenn das Auto abgeschleppt wird?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
——————————————————————-
https://wbs.is/discord
https://itunes.apple.com/de/podcast/kanzlei-wbs/id1001147042?mt=2
Tweets by solmecke
https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/
https://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
⏵Video produziert von: So geht YouTube (http://www.so-geht-youtube.de)