Für viele Verbraucher ist die Bonitätsbewertung der SCHUFA im Wege des SCORING kaum nachvollziehbar. Inwieweit muss die SCHUFA jedoch ihre Kriterien offenbaren? Hierzu hat der Bundesgerichtshof heute abschließend zu Lasten der Verbraucher entschieden.
Vor Gericht gezogen war eine Arbeitnehmerin, die sich auf kreditfinanzierter Basis ein Auto kaufen wollte. Doch dies wurde ihr verwehrt, weil sie aufgrund einer Namensverwechslung eine ungünstige SCHUFA-Auskunft erhalten hatte. Zwar kam der Kauf dann aufgrund einer weiteren Auskunft der SCHUFA doch noch zustande.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/bgh-schufa-braucht-scoring-formel-nicht-zu-offenbaren-50004/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Aktuelle Fälle: Wie bekommt man einen unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag gelöscht? http://youtu.be/L-zgdJZyeOE
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