UPDATE:
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 18. Juli 2018, dass der Rundfunkbeitrag weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Anders hingegen sei dies bei der Regelung für Zweitwohnungen. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Hier muss bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung getroffen werden. Weitere Infos erhaltet ihr hier:
https://www.wbs-law.de/allgemein/rundfunkbeitrag-vor-dem-bverfg-worum-geht-es-77270/
UPDATE ENDE
Die Diskussion um den Rundfunkbeitrag ist hitzig. Viele sind unzufrieden mit der Regelung und immer wieder heißt es, dass der Beitrag eine verstecke Steuer sein soll. Nun befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall. Morgen fällt das Urteil. Das BVerfG entscheidet, wie es mit dem Rundfunkbeitrag weitergehen wird. Gleichzeitig liegt der deutsche Rundfunkbeitrag auch dem Europäischen Gerichtshof vor.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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