Das Landgericht München hat auf Antrag von Ritter Sport eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erlassen. Damit ist der Stiftung Warentest die Behauptung verboten, der Schokoladenhersteller würde chemische Aromen verwenden.
Die Stiftung Warentest hatte behauptet, dass die Sorte Voll-Nuss das chemisch hergestellte Piperonal enthalten würde und die Deklaration auf der Verpackung „Natürliches Aroma“ somit als irreführend beanstandet, so die Meldung von Ritter Sport.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/medienrecht/ritter-sport-erwirkt-ev-gegen-stiftung-warentest-49317/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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