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Das Landgericht Frankfurt hat entschieden (Az.: 3-06 O 72/15), dass die Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi wettbewerbswidrig sind und ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Die Vorsitzende Richterin sagte: „Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/JxLDKcx7alY
Fahrdienst App Uber – Großes Risiko für die Autofahrer?: https://youtu.be/j_UbYbq1kVc
Uber ermittelt One-Night-Stands seiner Nutzer: https://youtu.be/5b2TtOJiYS0
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