Ein Mobilfunkinhaber haftet unter Umständen, wenn ein unbekannter Dritter seine SIM-Karte entwendet hat und diese dann unbefugt für Telefonate nutzt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Brandenburg.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/telekommunikation/mobilfunkinhaber-haftet-fuer-unbefugte-nutzung-seiner-sim-karte-56249/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Butt-Calls – bei Anruf Zahlung? http://youtu.be/Z-8haxVSCKA
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