Arbeitnehmer die den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstrechner zum Raubkopieren benutzen müssen mit ihrer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn sie dies im Zusammenwirken mit ihren Kollegen tun und diesen das Anfertigen von Raubkopien am Arbeitsplatz ermöglichen. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/kuendigung-wegen-raubkopieren-am-arbeitsplatz-bag-spricht-klartext-62094/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/MzTo06mA94w
Daimler-Betriebsrat droht Amtsenthebung nach verächtlichem Facebook Post: https://youtu.be/nX3dbSbkYEI
Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten von einem Detektiv überwachen lassen? https://youtu.be/917dDVUcBWA
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