Das LG Köln hat Altkanzler Dr. Helmut Kohl eine Million Euro Schadensersatz zugesprochen. Kohl hatte von Heribert Schwan, Tilmann Jens und der Verlagsgruppe Random House insgesamt mindestens 5 Millionen Euro Schadensersatz für die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt. Der Klage vorausgegangen war die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und hierzu die gemeinsamen Gespräche aufgezeichnet. Nach dem vorzeitigen Abbruch der Zusammenarbeit zitierten Schwan und Jens ohne Einwilligung Kohls in ihrem Buch aus geheimen unveröffentlichten Gesprächsprotokollen.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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