Der BGH hat entschieden, dass der Rückzahlungsanspruchs der Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite nicht bereits nach drei Jahren verjährt. Auch für Altverträge, die zwischen 2004 und 2011 geschlossen worden sind, kann eine Rückzahlung gefordert werden. Die Verjährung tritt erst für Verträge ein, die vor dem Jahre 2004 entstanden sind. Somit können nun viele Verbraucher mit der Rückzahlung von vor Jahren bereits gezahlten Bearbeitungsgebühren rechnen (XI ZR 348/13, XI ZR 17/14).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/rueckzahlungsanspruch-der-bearbeitungsgebuehren-fuer-verbraucherkredite-besteht-auch-fuer-altvertraege-57192/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/HFfj8Ipz5Nw
Im Interview: Dr. Carsten Föhlisch über das neue Abmahnschutzpaket: http://youtu.be/iMn0vOqPJT0
Zur Verjährung der Erstattungsansprüche von Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten: http://youtu.be/tK4LgqwKzOw
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