Die bedeutendsten Momente im Leben sind einmalig und genießen dementsprechend höchste Wertschätzung. Die Hoffnung die mit diesen besonderen Momenten verbunden wird, ist diesen Augenblick so lange wie nur möglich festzuhalten. Speziell bei Hochzeitsfeiern, die bekanntlich im Idealfall nur einmal im Leben stattfinden sollen, bedienen sich die Brautpaare der Möglichkeit die Feierlichkeit auf Videoaufnahmen festzuhalten. Auf diese Weise können sie diesen speziellen Augenblick bei Bedarf immer wieder aufrufen. Besonders bitter ist es jedoch, wenn man große Investitionen in die Aufnahme der Hochzeitsfeier steckt und die Aufnahmen aufgrund technischer Probleme nicht gespeichert werden. Mit einem ähnlichen Fall wird sich demnächst das Landgericht Köln beschäftigen müssen.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/hochzeitsfeier-soll-wiederholt-werden-55631/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/eW8VMmoPrF8
#Bentgate: Wie ist die Rechtslage? http://youtu.be/iqejCA0R35Q
Systemausfall bei eBay – Welche Rechte haben die Nutzer? http://youtu.be/2yEb5IpY4Vo
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