Aufsatz zum digitalen Nachlass: http://wbs.is/digitaler-nachlass
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/erben-haben-anspruch-auf-zugang-zum-facebook-account-ihrer-verstorbenen-minderjaehrigen-tochter-65533/
Das Landgericht Berlin hat in einem bislang einzigartigen Urteil vom 17.12.2015, Az.: 20 O 172/15 entschieden, dass Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers einen Anspruch auf Zugang zum Account des Verstorbenen haben. Zumindest gilt dies in Bezug auf minderjährige Kinder. Das berichtet die Kanzlei KVLegal. „Das Urteil hat ein wichtiges und längst überfälliges Zeichen in Bezug auf den digitalen Nachlass gesetzt“, sagt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. „Die jetzt auch in Deutschland eingeführte Facebook-Funktion des „Gedenkzustandes“, wonach jeder Nutzer zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt bestimmen kann, der sich um das Konto kümmert, dürfte mit diesem Urteil wohl überflüssig sein und wurde vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft“.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/lt5H9gMajik
Was passiert mit den Daten, die Verstorbene im Netz hinterlassen?: https://youtu.be/5roRNhYQPyo
Der digitale Nachlass: https://youtu.be/QAqHR5CDMmM
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