Jeder kennt das Problem: Man will sich ein Musikvideo bei YouTube ansehen, doch stattdessen erscheint eine Sperrtafel mit dem Hinweis auf fehlende Rechte. Zwischen GEMA und YouTube läuft deswegen schon lange ein Rechtsstreit. Das Landgericht München hat nun geurteilt, dass diese Sperrtafeln rechtswidrig sind — und damit zugunsten der GEMA entschieden.
Streitpunkt waren die sogenannten GEMA-Sperrtafeln. Auf denen war u. a. zu lesen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/medienrecht/lg-muenchen-gema-sperrtafeln-auf-youtube-sind-rechtswidrig-50700/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/6WBWjeoXons
Urheberrecht: Die GEMA Vermutung des Bundesgerichtshof: http://youtu.be/xxaqSvMZpsQ
Achtung: Betrügerische Youtube Abmahnungen im Umlauf! http://youtu.be/ZCfPnZMBwCw
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