Viele YouTube Nutzer ärgern sich, wenn Sie bei YouTube vergeblich ein Musikvideo aufrufen und stattdessen eine sogenannte GEMA Sperrtafel erscheint. Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung in einem Berufungsverfahren klargestellt, dass es den von YouTube formulierten Text ebenfalls als Irreführung ansieht.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/it-recht/60939-60939/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/tkl7aJmfgeQ
GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig: https://youtu.be/ip5Cj6-3Y58
GEMA geht gegen Betreiber von UseNeXT vor wegen Urheberrechtsverletzung: https://youtu.be/D01N-i_iuEA
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