Das Anfertigen von Fotos, auf denen unangeleinte Hunde mit ihrem Herrchen zu sehen sind und die Ordnungswidrigkeiten beinhalten, darf nicht durch Privatpersonen erfolgen. So entschieden durch das LG Bonn (Urteil v. 07.01.2015 – Az.: 5 S 47/14).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemein/fotos-zur-verfolgung-von-ordnungswidrigkeiten-verboten-60985/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/Inv-Xgp77Js
Bereits das Anfertigen von Fotos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein: https://youtu.be/SKyyevPIz0s
Affe als Fotograf – wer ist hier der Urheber? https://youtu.be/4eBnuX6m5B0
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