Das Landgericht (LG) Berlin hat die Werbeaussagen eines Online-Shops als irreführend erachtet (Urteil vom 29.10.2013, Az. 15 O 157/13). Im Onlineshop war mit einer Geld-zurück-Garantie geworben worden, was an sich auch zulässig ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/achtung-onlinehaendler-garantie-muss-im-onlineshop-auffindbar-sein-51948/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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