Onlinehändler und Vertreter von anderen Berufsgruppen sollten nachprüfen, ob sie Angaben zur Aufsichtsbehörde im Impressum ihrer Webseite und Plattformen wie Facebook machen müssen. Ansonsten droht eine teure Abmahnung. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des LG Leipzig.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/impressumspflicht-abmahnung-wegen-fehlender-aufsichtsbehoerde-56006/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/IagiKNbeVq0
Impressumspflicht: http://youtu.be/bd6c2ZqjWIAWas YouTuber rechtlich wissen müssen – Teil 3 – Impressum: https://www.youtube.com/watch?v=dyCLcnqE8_w&index=3&list=PLMVVa92WNjHSC1zhfHSjTw6nYx9Pn-F7B
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