Das Landgericht Berlin (LG) hat insgesamt 25 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetriesen Google für rechtswidrig erklärt (Az.15 O 402/12). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz).
Haben die Nutzer einen Anspruch darauf, dass Google die Daten nun löscht?
Hat Google etwas zu befürchten oder wird es einfach so weitermachen?
Warum ist es für Google so schwierig sich an die deutschen Datenschutzbestimmungen zu halten?
Welche Bedeutung hat das Urteil letztendlich?
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE beantwortet die wichtigsten Fragen und erklärt was das Urteil für die Millionen Google Kunden bedeutet.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/datenschutz/lg-berlin-erklaert-nutzungs-und-datenschutzbestimmungen-von-google-fuer-rechtswidrig-ra-christian-solmecke-mit-einer-ersten-einschaetzung-48567/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://www.youtube.com/watch?v=Tn8yvQ5vRwc
Google führt neue Datenschutzerklärung ein: https://www.youtube.com/watch?v=j-UiJY1cpZw
Neue Abmahnwelle durch die Nutzung von Google Analytics: https://www.youtube.com/watch?v=aQwPZ4MQek0
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