Wer als Arbeitnehmer bei einem beleidigenden Posting auf Facebook den gefällt-mir-Button betätigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Unter Umständen muss der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dessau-Roßlau.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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