Er ist wohl der bekannteste Apache hierzulande: Winnetou. Doch einem TV-Remake wurde jetzt die Verwendung des Namens untersagt. Grund: Weil es zu sehr vom Original abweicht.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einer Klage der Bamberger Karl-May-Verlag GmbH gegen eine Filmproduktionsfirma stattgegeben.
Die Filmproduktionsfirma darf demnach keine Filme mit den Titeln »Winnetou und Old Shatterhand«, »Winnetou und der Schatz im Silbersee« oder »Winnetous Tod« auf den Markt zu bringen.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/markenrecht/tv-remake-von-winnetou-darf-nicht-winnetou-heissen-65425/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: Urheberrecht an Morden & Blitzer in eigener Einfahrt? https://youtu.be/BjrNfKgyHTY
Urheberrechtsstreit um „heute“-Melodie des ZDF: https://youtu.be/LeUFNIAmQrE
Verstößt „Germany’s Next Top Model“ gegen das Jugendschutzgesetz? https://youtu.be/Yjjo4lNZyfU
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