Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die gesetzliche Sicherung der Netzneutralität ausgesprochen.
Der vzbv habe der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und dem Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ein Schreiben zukommen lassen, in dem man eine „Gleichberechtigung aller Netzteilnehmer“ fordert und „vor den negativen Folgen eines Zwei-Klassen-Internets“ warne, so die Meldung des vzbv.
Drosselung gefährdet Netzneutralität
Die Pläne der Telekom, die Internetgeschwindigkeit ab einer bestimmten Datenmenge zu drosseln, gefährde die Netzneutralität, so die Ansicht der vzbv. Deswegen sei es nun an der Regierung, zu handeln. Das Telekommunikationsgesetz biete konkrete Möglichkeiten, eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen im Internet festzulegen, so die Meldung weiter. Es sei nun an der Bundesregierung, davon auch Gebrauch zu machen.
Die Deutsche Telekom hatte zum 2. Mai 2013 ihre neuen Geschäftsbedingungen vorgestellt. Demnach soll künftig das Datenvolumen begrenzt werden. Erreicht der Kunde eine bestimmte Download-Grenze, werde die Bandbreite gedrosselt. Die Pläne sollen ab 2016 flächendeckend umgesetzt werden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Telekom bereits wegen der Volumenbegrenzung abgemahnt.
Nach Angaben des „Handelsblatt“ prüft auch das Bundeskartellamt die Pläne zur Daten-Drosselung der Telekom. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte gegenüber dem Handelsblatt, man wolle prüfen, ob die Telekom „konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt“. Allerdings sehe man noch kein Anlass, ein Verfahren einzuleiten, so Mundt laut dem Handelblatt weiter.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/vzbv-setzt-sich-fur-gesetzliche-netzneutralitat-ein-40064/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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