In Großbritannien ist ein Gesetz gescheitert, das es verbieten sollte, Frauen heimlich unter ihren Rock zu fotografieren. Die Tatsache, dass das bis jetzt noch nicht verboten war, mag überraschend wirken. Doch auch in Deutschland ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie man meinen möchte. Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt, ob und inwieweit diese Form der Belästigung überhaupt verboten ist.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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