Bei der Werbung mit einem Prüfsiegel sollten Händler aufpassen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen Irreführung des Verbrauchers. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Rostock.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/gewerblicher-rechtsschutz/werbung-mit-intransparentem-pruefsiegel-abmahnung-droht-52707/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/c-A4_dD6RBM
Kunde soll 70.000 Euro für negative Amazon-Bewertung zahlen!? http://youtu.be/VeIekpzmZXQ
Warum auch Flyer und Prospekte ein vollständiges Impressum benötigen: http://youtu.be/Od1RHcEnIvg
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