Ein Mann hatte ein Foto, das seine Ex-Freundin beim Oralverkehr mit ihm zeigte, ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Dadurch wurde sie psychisch krank. Nun muss er ihr 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, hat das OLG Hamm entschieden. Zu seinen Gunsten sprächen sein junges Alter und die Alkoholisierung beim Einstellen der Fotos, seine Reue und schließlich die Tatsache, dass die Frau mit dem Anfertigen des Fotos einverstanden gewesen war.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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