Was viele nicht wissen: Auch auf YouTube besteht eine Impressumspflicht! Nur rein private Internetangebote sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Wer eine klassische Website, einen Blog, ein Social Media Profil oder eben einen YouTube-Kanal betreibt, muss zwingend über ein Impressum verfügen. Was im Impressum stehen muss und welche weiteren Vorgaben eingehalten werden müssen, um sich nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen, erklärt der Kölner Anwalt Christian Solmecke.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/social-media-und-recht/impressumspflicht-im-social-web-54229/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/u8JbBoakrUE
Was YouTuber rechtlich wissen müssen – Teil 3 – Impressum: https://youtu.be/dyCLcnqE8_w
Christian Solmecke: Impressumspflicht im Social Web: https://youtu.be/hOdlfEuiyIs
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