Betreiber von offenen W-LAN Netzen ist nicht verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Der EuGH Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen heute bekanntgegeben, dass der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, aus seiner Sicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist. Dieser sei lediglich als Anbieter von sogenannten Diensten der reinen Durchleitung anzusehen und somit bezüglich seiner Haftung privilegiert.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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