http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/gowr1yMvCV4
Recht für YouTuber: Worauf man bei Pranks achten muss: https://youtu.be/7SQwspjAq2E
Privatkopie im Kino: https://youtu.be/paueKqb7MD4
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Nutzerfrage von Tobias Brüderle (@tbruederle):
Eine Privatkopie darf man 7x weitergeben. Darf eine von diesen Personen es dann auch 7x weitergeben?
Nutzerfrage von OpenGL4ever:
#FragWBS Wie alt müssen die bei einem Prankvideo gefilmten Personen denn sein, damit deren Einverständniserklärung rechtlich gültig ist? Ein Jugendlicher kann ja nicht unbedingt die Tragweite so eines Videos auf sein späteres Leben einschätzen, außerdem ist er als jugendlicher noch beschränkt geschäftsfähig, welchen rechtlichen Wert hätte also seine Einverständniserklärung? Als Elternteil muss man seine Kinder schützen, dass kann auch bei solchen Prankvideos der Fall sein, insofern wäre es wichtig zu wissen, ob man noch etwas tun kann, wenn der Sohn oder die Tochter bereits eine Einverständniserklärung abgegeben hat. Kann man diese, wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Kindes also z.B. anfechten?