http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/OAZtmLi410U
Dürfen Fahrlehrer ihr Handy am Steuer benutzen? https://youtu.be/sIgFio6S4-w
Was ist jetzt eigentlich Drittschadensliquidation? https://youtu.be/xfCVmy19CzE
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Nutzerfrage von Dante1282:
#fragWBS wie lange muss ich Pakete von Nachbarn behalten und was kann ich machen falls er es nicht von mir abholt?
Nutzerfrage von Hanuta1892:
Interessant, denn wenn der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeuges gilt, dann dürfte ja der Fahrschüler auch telefonieren. Denn es kann ja nur einen Führer des Fahrzeuges geben – und das ist schon der Fahrlehrer *grins
Nutzerfrage von daTizze
#FragWBS Ich hätte mal eine Frage in Richtung Regress. Angenommen, ein Händler, der sich auf den Verkauf von Waffen und Messern spezialisiert hat, verkauft mir ein Messer, welches ich laut ihm auf der Straße führen darf, dies allerdings, wie sich herausstellt, nicht der Fall ist und dieses dann bei einer Verkehrskontrolle einbehalten wird und ich eine Strafe bekomme. kann ich dann den Verkäufer dafür irgendwie in Regress nehmen bzw noch irgendetwas machen?