Amazon Händler, die für den Vertrieb ihrer Produkte Marketplace nutzen, müssen auch für unzutreffende UVP-Preise geradestehen, wenn Amazon selbst diese falsch angibt und sie die Angabe nicht korrigieren können. Dies hat das OLG Köln klargestellt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/marketplace-haendler-haftet-fuer-falsche-uvp-angabe-von-amazon-62186/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/gowr1yMvCV4
Achtung Online-Händler: Werbung mit veralteter UVP ist unzulässig! https://youtu.be/RIk0NSgd4RU
Onlinehändler haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon: https://youtu.be/szLQDcVs2KE
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