Die NPD soll bei ihren Wahlkämpfen in Sachsen und Thüringen die Lieder „Wenn nicht jetzt, wann dann“ und „Jetzt geht´s los“ der Musikergruppe die Höhner gespielt haben. Die Musiker sind empört und wollen nun mit rechtlichen Mitteln gegen das Abspielen ihrer Musik auf NPD Veranstaltungen vorgehen. Aus ihrer Sicht hätten sie um Erlaubnis gefragt werden müssen. Auf keinen Fall wollen sie mit dieser Partei in Verbindung gebracht werden. Die NPD hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dass das Einholen einer Erlaubnis durch die erfolgte Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA entbehrlich ist. RA Christian Solmecke der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE klärt über die schwierige Rechtslage auf.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/medienrecht/lied-der-hoehner-auf-wahlkampfveranstaltung-der-npd-koennen-die-musiker-sich-wehren-55827/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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