UPDATE:
Die E-Zigaretten nochmal chemisch korrekt erklärt
Da uns einige Nutzer auf ein paar Ungenauigkeiten in unserem Video angesprochen haben, möchten wir an dieser Stelle einen kleinen Nachtrag zum Video machen:
Da mit E-Zigaretten nikotinhaltige Flüssigkeiten lediglich verdampft und inhaliert werden können, werden E-Zigaretten richtigerweise nicht geraucht, sondern verdampft. Richtig ist, dass man nur von „Rauchen“ spricht, wenn eine tatsächliche Verbrennung entsteht, die Rauch erzeugt. Da bei E-Zigaretten keine Verbrennung stattfindet, wird durch diese auch kein Qualm ausgepustet, sondern Dampf. Das VG Köln hat sein Urteil mit genau dieser Tatsache begründet, denn das Nichtraucherschutzgesetz erwähnt nur den Begriff des Rauchens. Erlaubt ist in Gaststätten somit nicht das „Rauchen“ der E-Zigarette, sondern das „Dampfen“.
Es war natürlich nicht unsere Absicht die Dampfer und die Raucher einfach über einen Kamm zu scheren
Das Kölner Verwaltungsgericht hat der Klage eines Gastwirts stattgegeben, der in seiner Gaststätte den Konsum von E-Zigaretten nicht verbieten wollte. Laut Aussage der zuständigen Richter sei die, als eigentlich sehr streng bekannte, bisherige Gesetzesregelung des Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG) in NRW nicht eindeutig genug.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/medizinrecht/konsum-einer-e-zigarette-gilt-nicht-als-rauchen-51013/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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