Das das Jugendschutzgesetz regelt, was Jugendliche dürfen und was nicht, weiß wohl jeder. Doch was verbirgt sich eigentlich im Detail hinter dem Gesetz?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/qKqPPmy4PO8
Jura Basics: Arbeitsschutz: https://youtu.be/QB7uxN1J_10
Darf ich mein Kind Adolf nennen?: https://youtu.be/TwBQvyooWn8
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