Das Oberlandesgericht Rostock (Urteil vom 09.09.2016, Az. 20 RR 77/16) hat die Entscheidung der Vorinstanz korrigiert und entschieden, dass die Bezeichnung „Rabauken-Jäger“ durch einen Journalisten keine strafbare Beleidigung darstellt.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/presserecht/rabauken-jaeger-doch-keine-strafbare-beleidigung-eines-jaegers-69287/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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