Bushido ist mit seinem Eilantrag vor dem OVG Münster gegen die Indizierung unter anderem von „Stress ohne Grund“ erfolgreich gewesen (Az. 19 B 463/14.)
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/medienrecht/indizierung-von-stress-ohne-grund-bushido-in-muenster-vorlaeufig-erfolgreich-61483/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/es81SpRJgEM
Darf man Bushido als „Arschloch“ bezeichnen? https://youtu.be/KBDPs8m8nks
Bushido mahnt mit Streitwert von 37.500 Euro ab: https://youtu.be/TUw93W5c_4o
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