Im Onlinehandel gilt generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht ist allerdings nicht mehr auszuüben, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde. Über die neuen Informationen dazu, die aus einem aktuellen Beschluss des AG Siegburg hervorgehen, berichtet Dr. Carsten Föhlisch uns heute.
Weitere Infos unter: http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/10/16/widerrufsrecht-kundenspezifikation-sofa/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
______________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/QoGjHTsQAWI
Kein Widerrufsrecht bei Sofaanfertigung nach Kundenwunsch: http://youtu.be/t9LWpbyZLBU
Neue Regeln für Widerrufsrecht in Onlineshops: http://youtu.be/h30XxBD8J_o
______________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de