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Der Käufer eines Porsche 911 Turbo S hatte nach einiger Zeit bemerkt, dass der Bordcomputer seines Sportwagens bereits nach 59 verfahrenen Litern Benzin eine Restreichweite von 0 Kilometern angezeigt hatte. Daraufhin hat sich der Porschefahrer an sein Autohaus gewandt und die Rückabwicklung des Kaufvertrages angestrengt. Nach Ansicht des Klägers wurde das Fahrzeug mit einem Tankvolumen von 67 Litern beworben. Das hieße, dass der Käufer erwarten dürfe auch 67 Liter Kraftstoff verfahren zu können.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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