Wer als Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft lebt und eine Abmahnung wegen Filesharing erhält, sollte sich nicht zu schnell einschüchtern lassen. Denn der Rechteinhaber darf nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass dieser die Urheberrechtsverletzung begangen oder eine Zurechnung im Wege der Störerhaftung erfolgen darf. Der Anschlussinhaber braucht seine WG-Mitbewohner normalerweise auch nicht zu bespitzeln. Dies ergibt sich auch aus einer weiteren Entscheidung des Amtsgerichtes Köln, die die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstritten hat.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-in-wohngemeinschaft-54293/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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„Eltern haften nicht immer für ihre Kinder“: http://youtu.be/_hdFNtvMqjQ
Bevorstehende BGH Entscheidung – Haftung für Downloads der Kinder: http://youtu.be/JcPfISxuaGY
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