In einem unserer letzten Videos ging es um die 2 Minuten Regel. 60€ Strafe fürs Schwarzfahren, trotz Handyticket sollte in Berlin ein Journalist als erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, da er sein Ticket am Handy zu kurz vor der Fahrt gelöst hatte. Doch war die sogenannte „2-Minuten-Regel“ rechtswirksam? https://youtu.be/O7Biec1Dg9U
Heute geht es wieder ums Schwarzfahren und darum, ob man dafür in den Knast kommen kann und was sich in Zukunft ändern könnte.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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