Über die Uber Pop App werden private Fahrer und Mitfahrer vermittelt. Das klingt zunächst nach dem Prinzip der Mitfahrgelegenheit. Der Service, der hier generiert werden soll, ähnelt jedoch eher einem Taxiservice. Jeder kann in der Stadt über die App seine Fahrdienste anbieten und Beförderungsgeld verlangen. Die Fahrten stehen nicht im Vorhinein fest, sondern die Fahrer werden von den Kunden angefordert und fahren die Strecke nach Wunsch. Die Fahrer handeln somit rein gewerblich.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fahrdienst-app-uber-grosses-risiko-fuer-die-autofahrer-54688/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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