Sie ist da! Die 1. Abmahnung wegen eines Facebook-Fotos, das Urheberrechte verletzt. Das Besondere: Der Facebook-Nutzer hatte das Bild nicht selbst gepostet, sondern ein Dritter hat das Foto auf der Pinnwand bzw. Chronik des Abgemahnten platziert.
Viele Facebooknutzer sind jetzt besorgt: droht nun eine Abmahnwelle? Muss ich ständig überprüfen wer auf meine Pinnwand was postet?
Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was es mit dieser Abmahnung auf sich hat und wann Nutzer wirklich in die Haftung genommen werden können.
Aus diesem Anlass haben wir zu diesem Thema auch einen Live-Stream geplant, der nächsten Montag, den 16.04.2012 um 17.00 Uhr auf unserer Facebook-Seite http://www.facebook.com/die.aufklaerer stattfinden wird.
Weitere Infos zu dem Fall: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/achtung-facebook-nutzer-erste-abmahnung-wegen-veroffentlichung-von-fremdem-foto-auf-pinnwand-23270/
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht spezialisiert.
Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 / 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.