Nico H.
In einer Schule (Mit Oberstufe) werden bei Nichtanwesenheit, diese Fehlzeiten in das Zeugnis eingetragen, es werde zwar vermerkt, wie viele entschuldigt oder unentschuldigt sind, trotzdem werde diese in das Zeugnis eingetragen. Zwar sagt die Schule, in Abschlusszeugnissen werde dies nicht eingetragen, aber man muss sich ja mittlerweile mit dem und 11ten und 12ten Zeugnis bewerben. Im 11ten würde es ja dann drinstehen. Ist das rechtskräftig, was die Schule da macht? Kann ich das verweigern und sagen: Wenn alle meine Fehlzeiten durch einen Arzt entschuldigt sind, möchte ich keine Eintragung. Ich hätte ja Nachteile bei einer Bewerbung.
Lenny
Ich würde mich für das Brennen von Schnaps interessieren und bin noch nicht volljährig. Ich habe versucht mich im Internet zu erkundigen, ob es dafür ein Mindestalter gibt, habe aber leider nichts gefunden.
U. Mickwausch
Ist dieses wirklich legal in Deutschland?
Alles v. Semper Video zum Thema: Achtung Aufnahme: Session Replay: https://youtu.be/UvbqV0Y9sno
und muss ich das auf meiner Homepage angeben, dass ich das „TOOL“ nutze?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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