Meinungsfreiheit ist in unserer Demokratie ein hohes Gut. Jeder Mensch kann seine Meinung äußern, solange nicht die Rechte Dritter unzulässig verletzt werden. Oftmals gehen die Meinungen darüber auseinander wann geäußerte Meinungen die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung überschreiten. In Fall der Verletzung von Rechten Dritter kann die Meinungsfreiheit dann eingeschränkt werden.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/die-bezeichnung-als-betrueger-rechtsbrecher-und-gauner-ist-nicht-zwingend-schmaehkritik-58626/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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