Heute geht es um die Frage, ob ich als Privatperson jemanden festnehmen darf. Man geht normalerweise davon aus, dass nur Polizei und Staatsanwaltschaft jemanden festnehmen dürfen, allerdings gibt es ein Jedermann-Festnahmerecht.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
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Lynchjustiz im Netz — Was erwartet die Urheber der Mordaufrufe im Fall Emden? https://youtu.be/N4Amuj9bkss
Polizeikontrolle | Was muss ich mitmachen und was brauche ich nicht mitzumachen? https://youtu.be/g5SmzUGDJGQ
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