Viele Menschen glauben, dass das Fotografieren anderer Mitmenschen in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt ist, solange die Bilder nicht veröffentlicht werden. Doch weit gefehlt, auch das Anfertigen von Fotos kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Bonn zeigt.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/unterlassungsanspruch-fuer-anfertigen-von-gezielten-fotos-der-oeffentlichkeit-56023/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/JvgcUXpOKI4
Affe als Fotograf – wer ist hier der Urheber? http://youtu.be/4eBnuX6m5B0
Persönlichkeitsrecht: Filmen von Feuerwehrleuten: http://youtu.be/ZFj_j1dNcg8
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